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Foto: D. Winter / DRK e.V.

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK Ortsverein Raunheim-Kelsterbach

§ 1 - Selbstverständnis

  1. Der ”Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Raunheim-Kelsterbach“ ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Organisationen und Einrichtungen), sowie deren Mitglieder im Tätigkeitsgebiet. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
  2. Der ”Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Raunheim-Kelsterbach“ ist Mitglied des ”Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gross-Gerau e.V.”.

  3. Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt der Ortsverein die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen ergeben. Er achtet auf deren Durchführung in seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

  4. Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im
    Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.

  5. Der Ortsverein nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen, sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

  6. Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte, eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Ortsverein junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Ortsvereins.

  7. Der Ortsverein bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung:
    Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
    Diese Grundsätze sind für ihn und seine Gliederungen, sowie deren Mitglieder verbindlich.

  8. Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, sowie den anderen
    Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

§ 2 - Aufgaben

  1. Der Ortsverein stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§1) und seiner Möglichkeiten (§26) insbesondere folgende Aufgaben:

    - Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts,sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
    - Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten,Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
    - Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
    - Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend
    - Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.

  2. Der Ortsverein wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

  3. Er arbeitet mit Vereinigungen und Einrichtungen zusammen, die auf gleichen oder ähnlichen Gebieten arbeiten und deren Ziele mit denen des Roten Kreuzes vereinbar sind.

  4. Der Ortsverein fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung seiner Mitglieder sowie seiner Gliederungen gegenüber dem Kreisverband, der Gemeinde oder Stadt und den auf örtlicher Ebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Ortsvereinen vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.

  5. Der Ortsverein erfüllt die ihm vom Kreisverband übertragenen Aufgaben.

  6. Er führt die Wahl seiner Delegierten zur Kreisversammlung durch (§ 16).

  7. Er wirbt Mitglieder und führt die vom Landesverband angesetzten Haus- und Straßensammlungen durch; sonstige örtliche Sammlungen bedürfen der Zustimmung des Kreisverbandes.

Komplette Satzung zum Download